Antragsverfahren
Fristen für die Einreichung von Anträgen für die Förderlinien I-III
Die beteiligten Hochschulen können Förderanträge zwei Mal jährlich jeweils zum 15. Januar und 15. Juli stellen.
Einreichung der Anträge
Im Original und in elektronischer Form bei
Der Regierende Bürgermeister von Berlin
Senatskanzlei – Wissenschaft und Forschung
Sonderprogramme
Warschauer Str. 41/42
10243 Berlin
E-Mail: Dr. Angela Walter
cc: Bettina Wangnet
Bewilligung von Anträgen
Die Bewilligung erfolgt nach Maßgabe der Festlegungen der Vereinbarung zwischen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft und den Hochschulen des Landes Berlin zur Berliner Qualitäts- und Innovationsoffensive. Die Förderbedingungen sind in dieser Vereinbarung mit der Senatsverwaltung aufgeführt.
Auskunft / Beratung
Für Auskünfte zum Antragsverfahren steht die Geschäftsstelle gern zur Verfügung.