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Abb.: Leonie Franke, Emma Sandner

Projekt HU-Trennungsrechnung

Trennungsrechnung

Hier finden Sie alle Informationen zum Hintergrund der Identifikation wirtschaftlicher Tätigkeiten an der HU.

Erläuterungen zum Hintergrund

Die Humboldt-Universität zu Berlin (HU) setzt ab dem 01.01.2018 die Anforderungen der EU-Trennungsrechnung universitätsweit um. Grundlage sind die Festlegungen des Unionsrahmens für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation (2014/C 198/01). Die Identifikation einer wirtschaftlichen Tätigkeit erfolgt mit Hilfe eines Fragebogens.

 

Die HU verfolgt das Ziel, ihre wirtschaftlichen Tätigkeiten im Grundsatz über ihre Tochter die Humboldt-Innovation GmbH (HI) abzuwickeln. Die HI administriert hierbei Projekte in den folgenden Tätigkeitsfeldern:

 

  • Wirtschaftliche Tätigkeiten der Forschung (Auftragsforschung)
  • Wissenschaftliche Dienstleistungen
  • Veranstaltungen (mit Vereinnahmung externer Mittel, z.B. Sponsoring, Teilnahmeentgelte)

 

Wirtschaftliche Tätigkeiten der zentralen Universitätsverwaltung, der Zentraleinrichtungen sowie der Lehre werden momentan  im Regelfall direkt über die HU abgewickelt. Dazu gehören unter anderem:

 

  • Wirtschaftliche Tätigkeiten der Lehre: weiterbildende Masterstudiengänge und Zertifikatsstudien
  • Kursangebote für externe Teilnehmer: Kurse im Rahmen der beruflichen Weiterbildung, des Sprachenzentrums oder des Hochschulsportes
  • Dienstleistungen der Zentralen Universitätsverwaltung und von Zentraleinrichtungen: Vermietung von Räumlichkeiten und Infrastruktur, Personaldienstleistungen

 

Wirtschaftliche Tätigkeiten werden grundsätzlich zu Marktpreisen kalkuliert und – nachrangig und unter bestimmten Voraussetzungen – zu Vollkosten. Für die Kalkulation zu Vollkosten finden die am 16. Juli 2015 von der Universitätsleitung beschlossenen und aktuell gültigen Gemeinkostensätze sowie der beschlossene Gewinn- und Risikozuschlag Anwendung. Der Verwaltungsgemeinkostensatz beträgt aktuell 17% plus 3%-Punkte Gewinn-/Wagniszuschlag, der Infrastruktur-Gemeinkostensatz beträgt aktuell 36% plus 4%-Punkte Gewinn-/Wagniszuschlag.

 

Beginnend mit dem 01.04.2018 rechnet die HU auch gegenüber der HI, die an der HU genutzten, landesfinanzierten Ressourcen, projektbezogen ab. In einem ersten Schritt konzentriert sich dies auf den Einsatz von landesfinanziertem Personal in diesen Projekten (Personalkosten) und wird schrittweise auch für die Nutzung von (Groß-) Geräten ausgebaut (Sachkosten). Das Verfahren der Kalkulation ändert sich dahingehend, dass die geplante Inanspruchnahme von landesfinanzierten Ressourcen in die Projektkalkulation vor Vertragsschluss aufgenommen wird. Die Abrechnung der tatsächlichen Ressourceninanspruchnahme erfolgt dann während der Projektlaufzeit (einmal pro Jahr) und am Ende der Projektlaufzeit über Zeitnachweise (Personen, Geräte). Die so entstehenden, HU-seitigen Projektkosten, werden zuzüglich des bei der Projektkalkulation gültigen Overheadsatzes der HI in Rechnung gestellt. Die aus wirtschaftlichen Tätigkeiten mit der HI refinanzierten Personal- und Sachkosten sowie Overheads werden den Projektleiterinnen und Projektleitern sowie der zentralen und dezentralen Verwaltung auf den bestehenden PP-Kostenträgern zur Verausgabung bereitgestellt.

 

Sofern Sie Aktivitäten oder Projekte planen, die unter Umständen als wirtschaftliche Tätigkeit einzustufen sind, kontaktieren Sie bitte so früh wie möglich die Verwaltungsleitung Ihrer Fakultät, das SZF oder die HI. Nur so kann sichergestellt werden, dass Sie die notwendige Unterstützung erhalten, um Ihr Projekt vollständig und richtig zu kalkulieren.