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Projekt HU-Trennungsrechnung

Aktuelle Informationen der Anlagenbuchführung

Hier finden Sie aktuelle Mitteilungen der Anlagenbuchführung.

In den Regelungen zur Haushaltswirtschaft 2016 gibt die Anlagenbuchführung folgende aktuelle Hinweise:

  • Zur eigenen Kontrolle der Vollständigkeit Ihres Bestands im Hinblick auf spätere Inventuren stehen aktuelle Inventarverzeichnisse je OKZ für alle in 2015 erfassten Wirtschaftsgüter bereit, die im Referat Kasse, SG Anlagenbuchhaltung abgefordert werden können.
  • Bis 31.12.2014 dezentral geführte Inventarverzeichnisse als Bestandsnachweis für alle vor dem 01.01.2015 gekauften Wirtschaftsgüter sind in den Bereichen weiterhin aufzubewahren. Es gilt eine Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren.
  • Die investiven Titel der Hauptgruppe 8 – Sonstige Investitionsausgaben und Ausgaben zur Investitionsförderung – dürfen künftig alleinig zur Beschaffung inventarisierungspflichtiger Wirtschaftsgüter genutzt werden. Daher sind hier auch nur Kostenarten hinterlegt die mit einer „0“ beginnen. Die Buchung von Vorgängen, die einer mit „6“ beginnenden Kostenart zuzurechnen sind, z.B. die Beschaffung von Verbrauchsmaterial oder die Zahlung von Dienstleistungen wie Reparaturen, muss über die Titelgruppe 5 – Sächliche Verwaltungsausgaben, Ausgaben für den Schuldendienst – erfolgen, wo auch die entsprechenden Kostenarten der Gruppe „6“ hinterlegt sind.