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Abb.: Leonie Franke, Emma Sandner

Projekt HU-Trennungsrechnung

Veranstaltungen der Studierendenschaft

Hier finden Sie Informationen zur Abwicklung von Veranstaltungen mit Studierenden.

Anfragen zu den Räumen für Veranstaltungen der Studierendenschaft werden im Voraus vom Referent_innenrat (Abk. RefRat) geprüft, wobei nur solche Veranstaltungen befürwortet werden, die mit dem gesetzlichen Auftrag und den Aufgaben der Studierendenschaft in Einklang stehen.

Der Raumantrag wird an den Veranstaltungsservice der Stabstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Herrn Dr. Hofmann, weitergeleitet. An erster Stelle muss überprüft werden, ob Teilnehmer_innenentgelte erhoben werden müssen. Alle vom RefRat genehmigten Veranstaltungen sind über die bestehende Haftpflichtversicherung des RefRats versichert. Die zuständige Abteilung für die trennungsrechtliche Prüfung steht dem RefRat beratend zur Seite.

Die Vorgehensweise für die Überprüfung von Veranstaltungsanfragen sowie zu Sonderfällen finden Sie im Detail hier