Identifikation wirtschaftlicher Tätigkeiten
Seit 2018 erfolgt die flächendeckende Prüfung der beihilferechtlichen Zuordnung zur primären oder wirtschaftlichen Tätigkeit der HU über die Anwendung eines Fragebogens. Neben der beihilferechtlichen Prüfung deckt der Fragebogen ebenso die steuerrechtliche Zuordnung zum wirtschaftlichen und nicht-wirtschaftlichen Bereich wie auch weitere wesentliche Prüfschritte aus dem Haushaltsrecht, insbesondere zur Zulässigkeit der Verausgabung von Landesmitteln, ab.
Es handelt sich um einen browserbasierten, kontextsensitiven Fragebogen. Er wurde ausgehend von tatsächlichen Fallkonstellationen entwickelt. Er wird nach den ersten durchgeführten Prüfungen laufend weiterentwickelt und verfeinert.
Link zum Fragebogen zur Identifikation wirtschaftlicher Tätigkeit an der HU
(Hinweis: Der Fragebogen befindet sich aktuell noch im Testbetrieb.)
Link zu Begriffen und Erläuterungen
Alle wesentlichen Begriffe und ihre Erläuterung, die Ihnen die Prüfung der wirtschaftlichen Tätigkeit und Anwendung des Fragebogens erleichtern sollen, finden Sie direkt im Fragebogen und auf der oben verlinkten Seite. Kann eine Tätigkeit über die Anwendung des Fragebogens nicht oder nicht zweifelsfrei zugeordnet werden, folgt eine individuelle persönlichen Prüfung durch das Team Trennungsrechnung.
Anwendungsbereiche
Der Fragebogen findet auf folgende Prüfbereiche innerhalb der genannten Organisationseinheiten Anwendung:
- Alle Verträge, Vereinbarungen oder Bestellungen/Buchungen, die Zusagen zur entgeltlichen oder unentgeltlichen Ressourcennutzung der Universität (Räume, Personal) beinhalten. Dies gilt, sofern diese nicht alleinig gegenüber HU-Mitgliedern und nur zu rein internen Tätigkeiten erfolgt. Häufig – aber nicht ausschließlich – liegen diese Verträge, Vereinbarungen oder Buchungen in den Bereichen Auftragsforschung, wissenschaftliche Dienstleistungen, Veranstaltungen, hierbei insbesondere Raumbuchungen.
- Alle Eröffnungen von Buchungsstellen, die nicht dem Zuwendungsrecht unterliegen. Das Zuwendungsrecht werden abgegrenzt über Verträge, bei denen die „Allgemeinen Neben-bestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung“ (ANBest-P) nicht Vertragsbestandteil sind.
First Level Support
Als sogenannter First-Level-Support sind die folgenden Einheiten erster Ansprechpartner für Rückfragen:
- Verwaltungen der Fakultäten und Zentraleinrichtungen
- Servicezentrum Forschung (SZF)
- Haushaltsabteilung der Zentralen Universitätsverwaltung
- Humboldt-Innovation GmbH (HI)
Second Level Support
Als Second-Level-Support ist das Team Trennungsrechnung zuständig. Es wird dann eingeschaltet, wenn:
- Sich Lücken im Fragebogen zeigen, d.h. wenn der Fragebogen nicht oder nicht eindeutig durchlaufen werden kann und eine individuelle Einzelprüfungen erforderlich wird.
- Themenbezogen, bei Aktivitäten im Bereich weiterbildende Masterstudiengänge, da dafür ein separates Kalkulationsschema zu verwenden ist und sich weitere Prüfprozesse der zentralen Universitätsverwaltung (z.B. zur Satzung, Immatrikulation, Prüfungsansprüchen) anschließen.
Darüber hinaus werden über den Second-Level-Support nicht vom Fragebogen erfasste Bereiche, in denen Mittelvereinnahmung oder Ressourcennutzung der HU erfolgt, nachgelagert geprüft, insbesondere in der Abgrenzung Sponsoring zu Dienstleistung sowie Auftragsforschung zu Zuwendungsforschung.